Beratung für Eltern
Die Invalidenversicherung ist eine gesellschaftliche Errungenschaft und die kürzlich in Kraft gesetzte Revision «Weiterentwicklung der IV» geht mehrheitlich in die richtige Richtung. Trotzdem ist es für versicherte Personen mit Anspruch auf Leistungen in der beruflichen Eingliederung oft schwer zu überblicken, welche Rechte und Pflichten sie haben. Was für Berufsziele dürfen verfolgt werden und welche Wege stehen dafür offen? Die zuständigen IV-Berater:innen sind in einer Doppelrolle. Einerseits möchten sie für ihre Klient:innen das Bestmögliche herausholen, andererseits müssen die Interessen der Sozialversicherung gewahrt bleiben.
Wir beraten oft Eltern, die nach einer kräftezehrenden Odyssee durch die schwierige Schulzeit ihres Kindes dann auch noch den Berufsbildungshammer auf den Kopf bekommen und am Ende weder ein noch aus wissen. Dank unserer mehrjährigen Tätigkeit im Umfeld der IV-unterstützten beruflichen Eingliederung verfügen wir über einen grossen Wissensschatz und haben viel Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den IV-Stellen verschiedener Kantone.
Gerne beraten wir Sie persönlich bei uns vor Ort, telefonisch oder per Videocall.
Tel. 044 552 48 00 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected].